AGBs

Kiss the Cook - Kochschule Ruhrgebiet

Geschäftsbedingungen und Datenschutzerkärung
Geschäftsführer Peter Henzek
nachstehend Kochschule-Ruhrgebiet genannt
45468 Mülheim Dickswall 14
Telefon: 0208 488459      
Mail:
info@kochschule-ruhrgebiet.de
Stand: 20.10.2023

A.)
Kochkurse bzw. Veranstaltungen mit der Kochschule Ruhrgebiet


1.)
Die Teilnahme an einem Kochkurs / Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, eventuell vorhandene Allergien, Krankheiten, gesundheitliche Einschränkungen, die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kochkurses oder der Veranstaltung gefährden könnten,
72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
der Kochschule-Ruhrgebiet schriftlich anzuzeigen.
Wir übernehmen keine Garantie über die Inhaltsstoffe oder der verwendeten Rohstoffe in unseren Speisen.
Dies bleibt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer.

2.)
Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der Kochschule-Ruhrgebiet, deren Beauftragten und auch Mitarbeitern auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs bzw. der Veranstaltung und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn, das Schaden stiftende Ereignis wurde von der Kochschule-Ruhrgebiet oder einem der Mitarbeiter mutwillig verschuldet.

3.)
Beschädigungen, die der Teilnehmer in der Kochschule Ruhrgebiet oder anderem Eigentum verursacht, müssen von diesem ersetzt werden.
Bucht eine Person für andere Teilnehmer z.B. eine Familienfeier, eine Firmenveranstaltung, oder anderen Personen, so haftet diese Person für die von Ihr gebuchten Teilnehmern gegenüber
der Kochschule-Ruhrgebiet.

4.)
Die Anmeldung/Vertrag
für einen Kochkurs bzw. eine Veranstaltung
erfolgt immer schriftlich per Brief bzw. Mail.
Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Bestätigung.

5.)
Die Kochschule-Ruhrgebiet behält sich vor:
Termine für Kochkurse bzw. Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl,
Krankheit der Köche/Dozenten/Mitarbeiter
oder anderen Ereignissen auch kurzfristig abzusagen.
Die Teilnehmer erhalten
über Ihre geleisteten Beträge eine Gutschrift,
die nicht verfällt und jederzeit eingelöst werden kann.
Eine Rücküberweisung des geleisteten Betrages ist auf Wunsch gerne möglich.
Sonstige Ansprüche der Vertragspartner / Teilnehmer nach Absage der Kurse bzw. Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.)
Bei Rücktritt /  Stornierung eines gebuchten
Termins / Veranstaltung
sind folgende Gebühren zu bezahlen:
Bei Absage nach unserer Terminbestätigung und dem Zustandekommen des Vertrages bzw. der Buchung
sind 30 % der Kurs-, bzw. der Vertraglich vereinbarten Summe zu entrichten.
Bei Absage bis zu 30 Tage vor Terminbeginn:   
50 % der Kurs-, bzw. der Vertraglich vereinbarten Summe zu entrichten.
Bei Absage bis zu 15 Tage vor Terminbeginn:
100 % der Kurs-, bzw. der Vertraglich vereinbarten Summe zu entrichten.
Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung ist ausgeschlossen.
Bei  Nichterscheinen
zu einem gebuchten Kurs / Veranstaltung
ohne Abmeldung,  ist die Vertraglich vereinbarte Summe zu entrichten.
Wenn ein Teilnehmer verhindert ist, kann selbstverständlich eine andere Person teilnehmen.
 
7.)
Die Kochschule Ruhrgebiet bietet Gutscheine mit unterschiedlichem Wert an.
Gutscheine der Kochschule Ruhrgebiet haben ihre Gütigkeit nach den gesetzlichen Vorgaben.
Eventuell muss eine Differenz für eine dann aktuelle Veranstaltung zugezahlt werden.

B.)

Terminierte Kochkurse / Veranstaltungen
in geschlossener Gesellschaft.

 

1.)
Bei geschlossenen, gebuchten
Kochkursen bzw. Veranstaltungen
gelten die gleichen
Bestimmungen, siehe oben (A1-A7).

2.)
Eventuell zusätzlich entstehende Kosten:
GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Ausländersteuer usw.
Beschädigungen oder Sonderbestellungen usw.
im Rahmen der Veranstaltung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

C.)

 Nebenabreden / Gerichtsstand

1.)
Abweichende Vereinbarungen zu diesen Bestimmungen oder zu den Konditionen der
einzelnen Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden,
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird alsdann durch eine dem wirtschaftlichen Zweck
entsprechende rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt.
Soweit gesetzlich zulässig ist Mülheim ausschließlich Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten
aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen oder Kochkursen.

 

D.)

Einwilligungserlärung

1.)
Mit unterzeichnen oder Zustandekommen eines Vertrages wird die Nutzung der Kontaktdaten zum Zwecke von Informationen und der Kontaktaufnahme erlaubt.
Jederzeit widerruflich, postalisch oder per Mail.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Ihrer schriftlichen Reservierung als Vertragsbestandteil für Ihre Veranstaltung anerkannt.